Hausordnung

Draiflessen GmbH & Co. oHG

Die vorliegende Hausordnung gilt für das Tagungs- und Veranstaltungszentrum Draiflessen Conference. Sie gilt für alle Personen, die sich im Tagungs- und Veranstaltungszentrum Draiflessen Conference sowie auf dessen Gelände aufhalten, insbesondere für die Besucher von Veranstaltungen.

Die Versammlungsstätte unterliegt dem Hausrecht der Draiflessen GmbH & Co. oHG, die das Hausrecht zusammen mit dem jeweiligen Veranstalter ausübt. Mögliche Folgen einer Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung können der Ausschluss von der Veranstaltung und die Erteilung eines Hausverbots sein. Eine Rückerstattung von Eintrittsgeldern bei öffentlichen Veranstaltungen ist ausgeschlossen. Zusätzliche veranstaltungsspezifische Regelungen können durch Aushang und auf Eintrittskarten bekannt gegeben werden.

Zu geschlossenen Veranstaltungen erhalten nur Personen Zugang, die durch den jeweiligen Veranstalter eine Berechtigung erhalten haben. Der Aufenthalt im Tagungs- und Veranstaltungszentrum Draiflessen Conference bei öffentlichen Veranstaltungen mit Verkauf von Eintrittskarten ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte, Mitwirkenden und Gästen des Veranstalters gestattet. Innerhalb des Tagungs- und Veranstaltungszentrums Draiflessen Conference hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Es besteht Rauchverbot von Tabak- und Cannabisprodukten einschließlich elektronischer Zigaretten.

Alle Rettungswege einschließlich Treppen, Aufgänge und Umläufe sind stets freizuhalten.

Aus Sicherheitsgründen können Einlasskontrollen und die Verpflichtung zur Abgabe von Taschen und Garderobe angeordnet werden. Für Wertgegenstände, Geld oder Schlüssel in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Das Einbringen und Mitführen folgender Sachen ist verboten:

  • Mitgebrachte Speisen und Getränke
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Gegenstände oder Sachen, die bei Personen zu Körperverletzungen führen können
  • Waffen, Schutzwaffen oder waffenähnliche Gegenstände
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung
  • Rassistisches, fremdenfeindliches oder radikales Propagandamaterial
  • Tiere

Recht am eigenen Bild

Werden durch Mitarbeiter der Draiflessen GmbH & Co. oHG, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Tagungs- und Veranstaltungszentrums Draiflessen Conference zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.

Alle Personen, die das Tagungs- und Veranstaltungszentrum Draiflessen Conference betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich des Tagungs- und Veranstaltungszentrums Draiflessen Conference hingewiesen. Aufnahmen der Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen können – ohne dass es einer Einwilligung des Betroffenen bedarf – nach der Vorschrift des § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) veröffentlicht werden.

Stand: April 2024